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Ab in die Gemeinschaft

Ein- u. Austritt

Es gibt eine Aufnahmekommission bestehend aus drei Personen. Eine davon hat eine therapeutische Ausbildung und langjährige Erfahrung. Die Kommission sucht gezielt Personen, die die Fähigkeiten haben, die die Gem. braucht. Die Kommission hat Vorgaben von der Gem., worauf sie achten soll ( noch genauer zu definieren ) und entscheidet dann vorläufig über die Aufnahme.
Es folgt eine dreimonatige Probezeit in einer dafür zur Verfügung stehenden Wohnung. In dieser Zeit arbeitet der oder die Betreffende in einem Bereich der Gem. mit. Am Ende der Probezeit wird derjenige befragt, der den Bereich leitet. Fällt der Kommentar positiv aus, erfolgt die endgültige Aufnahme bzw. der eigentliche Umzug in die Gemeinschaft.
Es muß keine Einlage oder Ähnliches gezahlt werden.
Deshalb ist ein Austritt jederzeit unkompliziert möglich.
Es kann auch geschehen, das ein Gem.-Mitglied aufgefordert wird, die Gem. zu verlassen. Dazu wird ein Kriterienkatalog erarbeitet.