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Ab in die Gemeinschaft

Juristische Beratung

Auch ein Jurist steht der Gem. in den vier Std. täglich zur Verfügung. Behandelt werden juristische Belange der Gem. aber auch von einzelnen Mitgliedern. Die Belange der Gem. haben Vorrang und alles muss in den vier Std. unterzubringen sein. Was darüber hinaus geht, müssen die Gem.-Mitglieder selber regeln.